Weiterbildung fördern lassen in Sachsen-Anhalt
Lassen Sie als Unternehmen aus Sachsen-Anhalt Ihre Weiterbildung fördern!
Wer wird gefördert?
Weiterbildungen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Zusatzqualifikationen:
- volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
- volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen
Was wird gefördert?
Weiterbildungen:
- Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
- nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro
Zusatzqualifikationen:
- Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten
 > berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung
 > IT-Kompetenzen
 > betriebswirtschaftliche Kompetenzen
 > Fremdsprachen
 > sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen
- nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro
Wie wird gefördert?
Weiterbildungen:
- Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
- bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. 
 Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder
 geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden,
 Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende
 oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad
 einer Behinderung
- bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Zusatzqualifikationen:
- Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten
Ihre Ansprechpartnerin: Daisy Langner
 
			Leiterin Standort Magdeburg
Gerne stehe ich Ihnen persönlich bei allen Fragen zur Verfügung!Telefon: 0391 8190918
E-Mail: d.langner@kaemmer-consulting.de
